Der einzige sichere Schutz gegen Blitzschläge ist eine Blitzschutzanlage
Im Gebiet der Schweiz werden jährlich über 200 000 Blitze gezählt.
Bei einem Blitzeinschlag können in einem Sekundenbruchteil sehr hohe Blitzspannungen auftreten und Ströme von über 200 000 Ampère fliessen, welche brennbare Bauteile oder Gegenstände in Brand setzen. Durch Blitzschläge ausgelöste Überspannungen können erhebliche Schäden in elektrischen und elektronischen Energieversorgungs-, Steuerungs- und Nachrichtensystemen verursachen.
Hohe Bäume, elektrische Freileitungen oder nahe Gewässer schützen niemals vor Blitzschlägen. Blitzschutzanlagen ziehen den Blitz nicht an, sie verhindern auch keine Einschläge. Aber eine Blitzschutzanlage leitet die hohe Energie auf gefahrlosem Weg ab und schützt das Gebäude vor grösseren Schäden.
Zu einer vollständigen Blitzschutzanlage gehören Einrichtungen des äusseren und inneren Blitzschutzes. Der äussere Blitzschutz umfasst alle Einrichtungen zum Auffangen und Ableiten des Blitzstromes in die Erdungsanlage. Während der äussere Blitzschutz vorrangig die Brandgefahr beseitigt, werden durch Massnahmen des inneren Blitzschutzes (Potenzialausgleich, Überspannungsschutzgeräte) die Auswirkungen des Blitzstromes und seiner magnetischen Felder auf Personen und elektrische oder elektronische Geräte begrenzt.
Projektierung und Installation von Blitzschutzanlagen sollten nur durch anerkannte Fachleute durchgeführt werden, die auch die gültigen Regeln der Technik einhalten. Aufwendige Kosten für spätere Grabarbeiten und Erdungsanschlüsse können gespart werden, wenn bei Neubauten die Erdung ins Fundament eingebaut wird. An die fachgerechte Erstellung einer Blitzschutzanlage werden Beiträge ausgerichtet. Zur Sicherstellung der Funktionstauglichkeit einer Blitzschutzanlage sind periodische Kontrollen unerlässlich.
Hohe Bäume, elektrische Freileitungen oder nahe Gewässer schützen niemals vor Blitzschlägen. Blitzschutzanlagen ziehen den Blitz nicht an, sie verhindern auch keine Einschläge. Aber eine Blitzschutzanlage leitet die hohe Energie auf gefahrlosem Weg ab und schützt das Gebäude vor grösseren Schäden.
Zu einer vollständigen Blitzschutzanlage gehören Einrichtungen des äusseren und inneren Blitzschutzes. Der äussere Blitzschutz umfasst alle Einrichtungen zum Auffangen und Ableiten des Blitzstromes in die Erdungsanlage. Während der äussere Blitzschutz vorrangig die Brandgefahr beseitigt, werden durch Massnahmen des inneren Blitzschutzes (Potenzialausgleich, Überspannungsschutzgeräte) die Auswirkungen des Blitzstromes und seiner magnetischen Felder auf Personen und elektrische oder elektronische Geräte begrenzt.
Projektierung und Installation von Blitzschutzanlagen sollten nur durch anerkannte Fachleute durchgeführt werden, die auch die gültigen Regeln der Technik einhalten. Aufwendige Kosten für spätere Grabarbeiten und Erdungsanschlüsse können gespart werden, wenn bei Neubauten die Erdung ins Fundament eingebaut wird. An die fachgerechte Erstellung einer Blitzschutzanlage werden Beiträge ausgerichtet. Zur Sicherstellung der Funktionstauglichkeit einer Blitzschutzanlage sind periodische Kontrollen unerlässlich.
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